Kaufvertrag
Hinweise
- Die Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten erfolgt nach § 12 ff. Bundesdatenschutzgesetz zu dienstlichen Zwecken; in diese wird eingewilligt.
- Zur Beurkundung bitten wir alle Beteiligten einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Sind Namensänderungen (etwa durch Heirat) hierin nicht vermerkt, sind auch hierüber amtliche Urkunden (z. B. Heiratsurkunde) vorzulegen.
- Erforderliche Erbscheine sind ausschließlich in Ausfertigung einzureichen.
Sofern der veräußerte Grundbesitz im Grundbuch eines anderen Bundeslandes als Baden-Württemberg oder Bayern vorgetragen ist, wird gebeten, zur Terminsvorbereitung in Ihrem Besitz befindliche beglaubigte Grundbuchauszüge jüngeren Datums einzureichen. - Fertigt der Notar auftragsgemäß den Entwurf eines Vertrages, so fallen hierfür Gebühren an, auch wenn später keine Beurkundung erfolgt (KV Nr. 21302 ff. GNotKG).
- Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beurkundungstermins, den Sie bitte auch mit den weiteren Beteiligten abstimmen wollen, wählen Sie die Rufnummer 09342 2409860. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vergabe von Beurkundungsterminen in der Regel erst nach Rücksendung des vollständig ausgefüllten Fragebogens möglich ist.
Fragebogen zum Kaufvertrag
die mit "*" gekennzeichneten Felder bitte auf jeden Fall ausfüllen